Unser Testzentrum sagt DANKE!
Es besteht keine Testpflicht mehr.
Beendigung der Bürgertestung:
Seit dem 1. März 2023 bestehen keine Möglichkeiten der kostenfreien Bürgertestung mehr. Soweit weiterhin Testangebote bestehen, sind diese kostenpflichtig.
Denn ab dem 1. März 2023 übernimmt der Bund die Kosten für Corona-Tests nicht mehr. Das hat das Bundesgesundheitsministerium in der neuen Coronavirus-Testverordnung geregelt.
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Testverordnung finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums
Quelle: https://hessen.de/handeln/corona-in-hessen
Weitere Test- und Maskenpflichten entfallen im März 2023
Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle will die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März aussetzen: In Krankenhäusern und Pflegeheimen soll es keine Testpflicht mehr geben. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucherinnen und Besucher verpflichtend.
Zum 1. März werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Maskenpflicht befreit.
Zum 1. März sollen fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten auslaufen. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen. So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Abgeschwächte Pandemielage
Ursprünglich sollten die Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April gelten. Angesichts der seit Wochen stabilen Infektionslage sollen – nach dem Aussetzen der Maskenpflicht im Personenfernverkehr Anfang Februar – nun weitere Regelungen vorzeitig wegfallen.
Die Bundesregierung hatte diesen Schritt sorgfältig abgewogen und die Pandemieentwicklung im Herbst und Winter wissenschaftlich analysiert. Die bundesweiten Schutzmaßnahmen, die im Oktober eingeführt wurden, haben dazu beigetragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Freiwillig Maske tragen
Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen.
Lesen Sie mehr unter : https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-schutzmassnahmen-2165474