Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Wir beliefern Sie mit Pflegehilfsmitteln nach §§78 Abs. 2 und §§ 40 Abs. 2 SGB XI nach vorheriger Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben monatlich einen Anspruch von 40,- € auf Pflegeprodukte zusätzlich zur anderen Versorgung.
In die Pauschale von 40,-€ fallen Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmal-Betteinlagen, Mundschutz oder Schutzschürzen.
Die Pauschale gilt für alle gesetzlich- oder privatversicherten Pflegebedürftigen, die nicht zu 100% durch einen Pflegedienst betreut werden oder im Altersheim wohnen.
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